Ratgeber

Behinderungsanzeige nach VOB/B § 6: Wann, wie und mit welchem Inhalt

Die Behinderungsanzeige sichert Bauzeitverlängerung und Mehrkosten. Was § 6 VOB/B verlangt, welche Inhalte hineingehören, typische Fehler und eine Vorlage.

Warum die Anzeige so wichtig ist

Kommt es auf der Baustelle zu Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat – fehlende Vorleistungen, nicht freigegebene Pläne, gesperrte Bereiche –, verlangt § 6 Abs. 1 VOB/B, dass der Auftragnehmer die Behinderung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigt. Unterbleibt die Anzeige, hat der Auftragnehmer nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber die Tatsache und ihre hindernde Wirkung offenkundig bekannt waren.

Praktisch heißt das: Ohne Anzeige verlieren Sie regelmäßig den Anspruch auf Bauzeitverlängerung (§ 6 Abs. 2 VOB/B) und erschweren sich die Durchsetzung von Mehrkosten (§ 6 Abs. 6 VOB/B) erheblich. Die Anzeige ist keine Beschwerde, sondern eine Pflicht – und Ihr wichtigstes Beweismittel.

Wann anzeigen?

Unverzüglich bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“ – also am Tag, an dem die Behinderung erkennbar wird, spätestens innerhalb weniger Tage. Warten Sie nicht ab, ob sich die Lage „von allein“ klärt. Auch absehbare Behinderungen (angekündigte Verspätung eines Vorgewerks) sollten angezeigt werden.

Ist die Behinderung beendet, ist die Wiederaufnahme der Arbeiten nach § 6 Abs. 3 VOB/B ebenfalls anzuzeigen. Erst dann läuft die Frist weiter.

Was hinein muss

Die Anzeige muss den Auftraggeber in die Lage versetzen, die Behinderung zu verstehen und abzustellen. Bewährt hat sich diese Gliederung:

  1. Projekt und Vertrag: Bauvorhaben, Auftragsnummer, betroffene Leistungen (Positionen des LV).
  2. Sachverhalt: Was genau hindert? Seit wann? Wer hat es verursacht (soweit bekannt)?
  3. Auswirkungen: Welche Arbeiten können nicht oder nur eingeschränkt ausgeführt werden? Welche Folgearbeiten verschieben sich?
  4. Dauer: Voraussichtliche Dauer oder „bis auf Weiteres“, mit Hinweis auf Wiederaufnahme-Anzeige.
  5. Rechtsfolgen: Hinweis auf § 6 Abs. 2 (Fristverlängerung) und § 6 Abs. 6 VOB/B (Mehrkosten) sowie ggf. § 642 BGB (Entschädigung bei unterlassener Mitwirkung).
  6. Bitte um Abhilfe: konkret benennen, was der Auftraggeber tun soll (Plan freigeben, Vorgewerk fertigstellen, Zugang gewähren).
  7. Anlagen: Tagesberichte, Fotos, Protokolle.

Typische Fehler

  • Mündlich statt schriftlich: Eine Bemerkung in der Baubesprechung reicht nicht. Textform per E-Mail ist in der Regel ausreichend, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt – sicherer ist ein PDF mit Datum, Empfänger und Zustellnachweis.
  • Zu allgemein: „Wir werden behindert“ ohne Positionen, Zeiträume und Auswirkungen.
  • Zu spät: Wochen nach Beginn der Behinderung.
  • Falscher Empfänger: Die Anzeige muss den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Vertreter erreichen (meist Bauleitung oder Architekt), nicht nur das Vorgewerk.
  • Keine Dokumentation: Ohne Bautagebuch mit Personal, Wetter und Fotos fehlt der Nachweis der Auswirkungen.

Vorlage: Behinderungsanzeige (Gliederung)

Betreff: Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B – BV Musterstraße 1, Auftrag P-00123

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, dass wir in der Ausführung unserer Leistungen behindert sind.

1. Sachverhalt: Seit dem 04.11.2026 sind die Kabeltrassen im 2. OG nicht zugänglich,
   da die Trockenbauwände (Gewerk Trockenbau) noch nicht geschlossen sind.
2. Betroffene Leistungen: LV-Positionen 03.02.010 bis 03.02.040 (Leitungsverlegung 2. OG).
3. Auswirkungen: Die Leitungsverlegung im 2. OG kann nicht ausgeführt werden; die
   Folgearbeiten (Installation Verteilung 2. OG) verschieben sich entsprechend.
4. Dauer: bis zur Fertigstellung der Trockenbauwände; wir zeigen die Wiederaufnahme an.
5. Wir weisen auf die Verlängerung der Ausführungsfristen nach § 6 Abs. 2 VOB/B und
   auf Mehrkosten nach § 6 Abs. 6 VOB/B bzw. § 642 BGB hin.
6. Wir bitten, die Fertigstellung der Vorleistung bis zum __.__.____ sicherzustellen.

Anlagen: Tagesberichte vom 04.11. bis 08.11.2026, Fotos.

So hilft Bauakten.online

Unter Bauablauf → VOB/BGB-Schreiben wählen Sie den Typ „Behinderungsanzeige“, den Empfänger aus den Baubeteiligten und eine Vorlage – Ihre eigene oder eines der Auftragnehmer-Musterschreiben aus dem Modul Rechtstexte. Der KI-Assistent kennt die Tagesberichte des Projekts (zum Beispiel die Wetterhistorie) und schlägt einen Entwurf mit Paragrafen vor. Das Schreiben geht als PDF per E-Mail raus, liegt in der Projektakte und löst eine Push-Nachricht an die Bauleitung aus. Die zugehörigen Tagesberichte und Fotos sind mit einem Klick verlinkt.

Hinweis: Die Musterschreiben sind Arbeitsvorlagen und ersetzen keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Fristen und Vertragsklauseln im Einzelfall.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Fristen und Pflichten für Ihren Betrieb mit Ihrer Steuerberatung bzw. Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt.

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